Müssen 3D-Visualisierungen als KI gekennzeichnet werden?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Seitdem werden wir fast wöchentlich gefragt, ob Visualisierungen jetzt gekennzeichnet werden müssen. Die kurze Antwort vorweg: Für den größten Teil unserer Arbeit ändert sich nichts.
Jannik Blum
Gründer von Virtual View, spezialisiert auf fotorealistische 3D-Visualisierungen für Architektur und Immobilien
Jannik Blum
Gründer von Virtual View, spezialisiert auf fotorealistische 3D-Visualisierungen für Architektur und Immobilien
DER UNTERSCHIED
Ein Rendering ist computergeneriert, aber nicht KI-generiert
Diese Unterscheidung ist der Kern der ganzen Frage. Wenn wir ein Gebäude visualisieren, bauen wir es als dreidimensionales Modell nach Ihren Plänen. Wir setzen die Kamera, entwickeln die Lichtstimmung, weisen jedem Bauteil sein Material zu und lassen das Bild anschließend berechnen. An dieser Kette ist keine KI beteiligt. Das Bild ist computergeneriert, so wie es Architekturvisualisierungen seit dreißig Jahren sind.
Von Hand modelliert
Fertiges Bild
Am Anfang steht Ihr Plan und nicht eine Texteingabe.
UNSER WORKFLOW
Warum die Frage bei uns meist gar nicht aufkommt
Wir arbeiten mit zwei Wegen zum fertigen Bild, und beide haben dieselbe Grundlage: Modellierung, Szene, Kamera und Licht entstehen immer von Hand.
Beim klassischen Weg rendern wir in 3ds Max mit Corona Renderer und bearbeiten anschließend mit einem Programm nach, das wir selbst entwickelt haben. Beim Hybrid-Workflow übernimmt eine KI den Rechenschritt und legt Materialien und Oberflächen über die Szene, die wir gebaut haben. Auch dort stammen Geometrie, Proportionen, Perspektive und Bildaufbau von uns.
Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Bild, das aus einer Texteingabe entsteht. Wer ein Gebäude komplett von einer KI erfinden lässt, bekommt erfundene Proportionen und erfundene Details. Für die Kennzeichnung heißt das: Die Pflicht entsteht in diesen Fällen gar nicht erst. Beim Hybrid-Workflow empfehlen wir trotzdem den Zusatz „Visualisierung, KI-gestützt“, weil die KI dort die Bildoberfläche erzeugt. Ein Wort mehr, dafür ohne Diskussion.
Modellierung, Szene, Kamera und Licht entstehen immer von Hand.
WANN ES NÖTIG IST
Wo die Kennzeichnung wirklich greift
Ernst wird es, sobald ein echtes Foto ins Spiel kommt und per KI verändert wird. Das Ergebnis wirkt dann wie eine Aufnahme, zeigt aber einen Zustand, der so nicht existiert. Genau das meint die Verordnung.
- Umgebung per KI ergänzt
Sie liefern ein Foto eines bestehenden Gebäudes, und Garten, Bepflanzung, Terrasse oder Wetter entstehen per KI. Passender Hinweis: „Visualisierung, Umgebung KI-generiert“.
- Räume virtuell eingerichtet
Ein leerer Raum wird per KI möbliert. Hier sollte zusätzlich klar sein, dass die Möbel nicht zum Objekt gehören.
- Gebäude per KI verändert
Fassade, Fenster oder Dachform werden auf einem echten Foto per KI umgestaltet, etwa für eine Sanierungsvorschau.
- Personen im Bild
Eine fotorealistische Person aus der KI gilt als Deepfake, auch wenn sie frei erfunden ist. Wir verwenden deshalb Figuren aus 3D-Bibliotheken oder setzen sie bewusst stilisiert ein.
Bei einem echten Foto mit KI-Anteil führt kein Weg an der Kennzeichnung vorbei.
SO KENNZEICHNEN SIE RICHTIG
Drei Wege, den Hinweis zu platzieren
Der Hinweis muss beim konkreten Bild sichtbar sein. Ein Satz in den AGB oder im Impressum reicht nicht.
01
Kurzer Text in einer Bildecke
Unauffällig, aber eindeutig dem Bild zugeordnet. Wir bringen den Hinweis auf Wunsch direkt beim Export an, dann müssen Sie an nichts mehr denken.
02
Bildunterschrift direkt unter dem Bild
Die klassische Lösung für Exposé, Website und Printunterlagen. Der Hinweis bleibt lesbar, auch wenn das Bild später weiterverwendet wird.
03
Erste Zeile der Beschreibung bei Social Media
Vor der Stelle, an der der Text abgeschnitten wird. Auf den automatischen KI-Hinweis von Instagram oder Facebook sollten Sie sich nicht verlassen, bei unseren Dateien greift er häufig nicht.
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung
Wer bringt die Kennzeichnung an, Virtual View oder der Kunde?
Wir sagen Ihnen bei der Lieferung, ob und wie ein Bild zu kennzeichnen ist, und halten das im Angebot fest. Die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung liegt bei Ihnen, also auf Website, Exposé, Portal oder Social Media. Auf Wunsch bringen wir den Hinweis direkt im Bild an.
Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.
Muss ein klassisches Rendering gekennzeichnet werden?
Nein. Ein Rendering aus einem selbst gebauten 3D-Modell ist computergeneriert, aber nicht KI-generiert. Der übliche Hinweis „Visualisierung“ oder „Unverbindliche Visualisierung, Änderungen vorbehalten“ reicht wie bisher.
Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.
Was gilt beim Hybrid-Workflow mit KI-Rendering?
Modell, Kamera, Perspektive und Licht kommen von uns, die KI legt Materialien und Oberflächen darüber. Wir empfehlen dort den Zusatz „Visualisierung, KI-gestützt“. Ein Wort mehr, dafür ohne Diskussion. Wie sich das auswirkt, wenn das Gebäude in ein echtes Foto gesetzt wird, steht im Beitrag zum Virtual Staging.
Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.
Ändert der KI-Einsatz etwas an den Nutzungsrechten am Bild?
Bei klassischen und hybriden Visualisierungen nicht. Dort übertragen wir Ihnen die Nutzungsrechte wie gewohnt, weil Modell, Komposition und Licht unsere eigene Arbeit sind. Bei stark KI-generierten Bildinhalten ist der urheberrechtliche Schutz eingeschränkt, das heißt vor allem, dass wir Exklusivität an einzelnen KI-Elementen nicht garantieren können.
Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.
Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlt?
Zuständig ist die Bundesnetzagentur. In der Praxis wahrscheinlicher ist eine Beanstandung durch Wettbewerber oder Verbände wegen Irreführung, und die richtet sich an denjenigen, der das Bild veröffentlicht. Mit einem korrekten Hinweis am Bild ist das Thema erledigt.
Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.
Woher weiß ich, welcher Fall bei meinem Projekt vorliegt?
Fragen Sie uns vor der Beauftragung. Wir sagen Ihnen, welcher Weg für Ihr Projekt sinnvoll ist und ob am Ende ein Hinweis nötig wird. Das steht dann auch im Angebot. Weil der Hybrid-Workflow günstiger ist als der klassische Weg, ist das zugleich eine Preisfrage – die Beträge stehen im Beitrag Was kostet eine Architekturvisualisierung.
Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.
DIE REFERENZEN
Überzeugen Sie sich selbst
Theorie ist gut – Ergebnisse sind besser. Sehen Sie, wie unsere Visualisierungen in der Praxis aussehen: von der Architekturvisualisierung über Innenräume bis zur Produktvisualisierung.
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