Müssen 3D-Visualisierungen als KI gekennzeichnet werden?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Seitdem werden wir fast wöchentlich gefragt, ob Visualisierungen jetzt gekennzeichnet werden müssen. Die kurze Antwort vorweg: Für den größten Teil unserer Arbeit ändert sich nichts.

Jannik Blum, Gründer und Kreativdirektor von Virtual View, Schwarz-Weiß-Porträt

Jannik Blum

Gründer von Virtual View, spezialisiert auf fotorealistische 3D-Visualisierungen für Architektur und Immobilien

Nachher: fertiges KI-Rendering desselben Einfamilienhauses mit weißer Putzfassade, Klinkersockel und Vorgarten
Jannik Blum, Gründer und Kreativdirektor von Virtual View, Schwarz-Weiß-Porträt

Jannik Blum

Gründer von Virtual View, spezialisiert auf fotorealistische 3D-Visualisierungen für Architektur und Immobilien

DER UNTERSCHIED

Ein Rendering ist computergeneriert, aber nicht KI-generiert

Diese Unterscheidung ist der Kern der ganzen Frage. Wenn wir ein Gebäude visualisieren, bauen wir es als dreidimensionales Modell nach Ihren Plänen. Wir setzen die Kamera, entwickeln die Lichtstimmung, weisen jedem Bauteil sein Material zu und lassen das Bild anschließend berechnen. An dieser Kette ist keine KI beteiligt. Das Bild ist computergeneriert, so wie es Architekturvisualisierungen seit dreißig Jahren sind.

Vorher: unbeleuchtetes 3D-Modell eines Einfamilienhauses mit Satteldach und Garage, per Hand modelliert

Von Hand modelliert

Nachher: fertiges KI-Rendering desselben Einfamilienhauses mit weißer Putzfassade, Klinkersockel und Vorgarten

Fertiges Bild

Am Anfang steht Ihr Plan und nicht eine Texteingabe.

UNSER WORKFLOW

Warum die Frage bei uns meist gar nicht aufkommt

Wir arbeiten mit zwei Wegen zum fertigen Bild, und beide haben dieselbe Grundlage: Modellierung, Szene, Kamera und Licht entstehen immer von Hand.

Beim klassischen Weg rendern wir in 3ds Max mit Corona Renderer und bearbeiten anschließend mit einem Programm nach, das wir selbst entwickelt haben. Beim Hybrid-Workflow übernimmt eine KI den Rechenschritt und legt Materialien und Oberflächen über die Szene, die wir gebaut haben. Auch dort stammen Geometrie, Proportionen, Perspektive und Bildaufbau von uns.

Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Bild, das aus einer Texteingabe entsteht. Wer ein Gebäude komplett von einer KI erfinden lässt, bekommt erfundene Proportionen und erfundene Details. Für die Kennzeichnung heißt das: Die Pflicht entsteht in diesen Fällen gar nicht erst. Beim Hybrid-Workflow empfehlen wir trotzdem den Zusatz „Visualisierung, KI-gestützt“, weil die KI dort die Bildoberfläche erzeugt. Ein Wort mehr, dafür ohne Diskussion.

Workflow Schritt 2, Szenengestaltung: Clay-Rendering des Wohnhauses mit Garten in reinem Weiß, noch ohne Materialien

Modellierung, Szene, Kamera und Licht entstehen immer von Hand.

WANN ES NÖTIG IST

Wo die Kennzeichnung wirklich greift

Ernst wird es, sobald ein echtes Foto ins Spiel kommt und per KI verändert wird. Das Ergebnis wirkt dann wie eine Aufnahme, zeigt aber einen Zustand, der so nicht existiert. Genau das meint die Verordnung.

Sie liefern ein Foto eines bestehenden Gebäudes, und Garten, Bepflanzung, Terrasse oder Wetter entstehen per KI. Passender Hinweis: „Visualisierung, Umgebung KI-generiert“.

Ein leerer Raum wird per KI möbliert. Hier sollte zusätzlich klar sein, dass die Möbel nicht zum Objekt gehören.

Fassade, Fenster oder Dachform werden auf einem echten Foto per KI umgestaltet, etwa für eine Sanierungsvorschau.

Eine fotorealistische Person aus der KI gilt als Deepfake, auch wenn sie frei erfunden ist. Wir verwenden deshalb Figuren aus 3D-Bibliotheken oder setzen sie bewusst stilisiert ein.

Architekturvisualisierung eines Berghauses mit dunkler Metallfassade und beleuchteten Fenstern in der Dämmerung

Bei einem echten Foto mit KI-Anteil führt kein Weg an der Kennzeichnung vorbei.

SO KENNZEICHNEN SIE RICHTIG

Drei Wege, den Hinweis zu platzieren

Der Hinweis muss beim konkreten Bild sichtbar sein. Ein Satz in den AGB oder im Impressum reicht nicht.

01

Kurzer Text in einer Bildecke

Unauffällig, aber eindeutig dem Bild zugeordnet. Wir bringen den Hinweis auf Wunsch direkt beim Export an, dann müssen Sie an nichts mehr denken.

02

Bildunterschrift direkt unter dem Bild

Die klassische Lösung für Exposé, Website und Printunterlagen. Der Hinweis bleibt lesbar, auch wenn das Bild später weiterverwendet wird.

03

Erste Zeile der Beschreibung bei Social Media

Vor der Stelle, an der der Text abgeschnitten wird. Auf den automatischen KI-Hinweis von Instagram oder Facebook sollten Sie sich nicht verlassen, bei unseren Dateien greift er häufig nicht.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung

Wer bringt die Kennzeichnung an, Virtual View oder der Kunde?

Wir sagen Ihnen bei der Lieferung, ob und wie ein Bild zu kennzeichnen ist, und halten das im Angebot fest. Die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung liegt bei Ihnen, also auf Website, Exposé, Portal oder Social Media. Auf Wunsch bringen wir den Hinweis direkt im Bild an.

Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.

Nein. Ein Rendering aus einem selbst gebauten 3D-Modell ist computergeneriert, aber nicht KI-generiert. Der übliche Hinweis „Visualisierung“ oder „Unverbindliche Visualisierung, Änderungen vorbehalten“ reicht wie bisher.

Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.

Modell, Kamera, Perspektive und Licht kommen von uns, die KI legt Materialien und Oberflächen darüber. Wir empfehlen dort den Zusatz „Visualisierung, KI-gestützt“. Ein Wort mehr, dafür ohne Diskussion. Wie sich das auswirkt, wenn das Gebäude in ein echtes Foto gesetzt wird, steht im Beitrag zum Virtual Staging.

Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.

Bei klassischen und hybriden Visualisierungen nicht. Dort übertragen wir Ihnen die Nutzungsrechte wie gewohnt, weil Modell, Komposition und Licht unsere eigene Arbeit sind. Bei stark KI-generierten Bildinhalten ist der urheberrechtliche Schutz eingeschränkt, das heißt vor allem, dass wir Exklusivität an einzelnen KI-Elementen nicht garantieren können.

Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.

Zuständig ist die Bundesnetzagentur. In der Praxis wahrscheinlicher ist eine Beanstandung durch Wettbewerber oder Verbände wegen Irreführung, und die richtet sich an denjenigen, der das Bild veröffentlicht. Mit einem korrekten Hinweis am Bild ist das Thema erledigt.

Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.

Fragen Sie uns vor der Beauftragung. Wir sagen Ihnen, welcher Weg für Ihr Projekt sinnvoll ist und ob am Ende ein Hinweis nötig wird. Das steht dann auch im Angebot. Weil der Hybrid-Workflow günstiger ist als der klassische Weg, ist das zugleich eine Preisfrage – die Beträge stehen im Beitrag Was kostet eine Architekturvisualisierung.

Das ist unser Kenntnisstand aus der Praxis und keine Rechtsberatung.

DIE REFERENZEN

Überzeugen Sie sich selbst

Theorie ist gut – Ergebnisse sind besser. Sehen Sie, wie unsere Visualisierungen in der Praxis aussehen: von der Architekturvisualisierung über Innenräume bis zur Produktvisualisierung.

Architektur

Architekturvisualisierung eines weißen Einfamilienhauses mit Natursteinsockel und Gartenanlage am Waldrand

Haus am Waldrand

Architektur

Architekturvisualisierung eines weißen Satteldachhauses mit symmetrischer Fassade und Natursteinterrasse

Stille Symmetrie

Architektur

Architekturvisualisierung eines Wohnensembles mit drei Mehrfamilienhäusern, Balkonen und Gartenanlage

Wohnensemble

Innenraum

Innenraumvisualisierung eines Essbereichs mit freitragender Holztreppe, Eichentisch und offener Küche

Interieur in Holzlinien

Produkt

Produktvisualisierung einer weißen Elektro-Sportlimousine vor einer Sichtbetonwand

Weiß in Bewegung

Innenraum

Innenraumvisualisierung eines offenen Wohnbereichs mit Marmor-Raumteiler, Sideboard und Küche am Panoramafenster

Wohnklarheit

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Jannik Blum, Gründer und Kreativdirektor von Virtual View, Schwarz-Weiß-Porträt

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